Zu Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 304 Stockerauer Straße – Anschlussstelle „Frauendorf (Umbau)“ im Bereich der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 304 Stockerauer Straße – Anschlussstelle „Frauendorf (Umbau)“ im Bereich der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram