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Judikatur zu Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Feldkirchen–Wettmannstätten im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt××

Zu Art. 1 Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Feldkirchen–Wettmannstätten im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Feldkirchen–Wettmannstätten im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt