Zu Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße (usprünglich B 301 Wiener Südrand Straße) – Anschlussstelle „Laxenburgerstraße“ sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße (usprünglich B 301 Wiener Südrand Straße) – Anschlussstelle „Laxenburgerstraße“