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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass Teile der Umlagenordnung 2011, der Beitragsordnung 2011 und der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Wien gesetzwidrig waren××

Zu Art. 1 VfGH-Ausspruch, dass Teile der Umlagenordnung 2011, der Beitragsordnung 2011 und der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Wien gesetzwidrig waren sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum VfGH-Ausspruch, dass Teile der Umlagenordnung 2011, der Beitragsordnung 2011 und der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Wien gesetzwidrig waren