Zu Art. 1 ADR - Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum ADR - Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind