Zu Art. 1 Festsetzung der Anfangstermine für die Fristen, nach deren Ablauf die Bundesentschädigungskommission angerufen werden kann sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Festsetzung der Anfangstermine für die Fristen, nach deren Ablauf die Bundesentschädigungskommission angerufen werden kann