RS0006647
Rechtssatz
15.05.1968Zivilrecht
Keine Rekurslegitimation des öffentlichen Verwalters, wenn der Pflegschaftsrichter den Abwesenheitskurator beauftragt, eine Verfassungs- und eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen die Bestellung des öffentlichen Verwalters einzubringen.