Zu Art. 21 Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände