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Judikatur zu Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in das Gebiet, das die SFR Jugoslawien am 1. Jänner 1992 umfaßte×

Zum Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in das Gebiet, das die SFR Jugoslawien am 1. Jänner 1992 umfaßte sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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