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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass der Ausdruck „Stiefeltern'' in § 2 Abs. 1 und 2 der Notstandshilfeverordnung gesetzwidrig war×

Zum VfGH-Ausspruch, dass der Ausdruck „Stiefeltern'' in § 2 Abs. 1 und 2 der Notstandshilfeverordnung gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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