Zum VfGH-Ausspruch, dass § 11 Abs. 2 des Marktordnungsgesetzes 1967, § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 des Marktordnungsgesetzes 1985 verfassungswidrig waren sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet. alle Judikatur