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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmannes von NÖ über die Höchstzahlen von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerks-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen Wien-Schwechat, gesetzwidrig war×

Zum VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmannes von NÖ über die Höchstzahlen von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerks-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen Wien-Schwechat, gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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