Zum VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmannes von NÖ über die Höchstzahl von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerk-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen Wien-Schwechat, gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Judikatur