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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des GSVG verfassungswidrig war×

Zum VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des GSVG verfassungswidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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