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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass der erste und zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984 verfassungswidrig waren×

Zum VfGH-Ausspruch, dass der erste und zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984 verfassungswidrig waren sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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