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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge „in der Regel'' in § 32 Abs. 4 des Wasserrechtsgesetzes 1959 verfassungswidrig war×

Zum VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge „in der Regel'' in § 32 Abs. 4 des Wasserrechtsgesetzes 1959 verfassungswidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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