Zum VfGH-Ausspruch, dass die Worte „Mütter'' im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren und ein Wort im § 1 Abs. 1 und Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes aufgehoben werden sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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