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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass der Ausdruck „(Pensionisten)'' in § 4 Abs. 3 Z 3 der Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger gemäß § 31 Abs. 5 Z 9 ASVG gesetzwidrig war×

Zum VfGH-Ausspruch, dass der Ausdruck „(Pensionisten)'' in § 4 Abs. 3 Z 3 der Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger gemäß § 31 Abs. 5 Z 9 ASVG gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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