RS0088388
Rechtssatz
zuletzt 15.10.1986Strafrecht
Wenngleich § 178 StG 1945 einen einheitlichen Strafsatz von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsah, so ist die Voraussetzung des § 1 Z 3 Amnestie 1985 dennoch erfüllt, wenn in concreto bloß die erste Strafstufe des § 178 StG 1945 (sechs Monate bis ein Jahr …