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Judikatur zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „500 Jahre Bummerlhaus in Steyr“××

Zu § 3 Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „500 Jahre Bummerlhaus in Steyr“ sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „500 Jahre Bummerlhaus in Steyr“