Zu § 2 Verzicht auf eine gegenüber einem Bundesorgan bestehende Ersatzforderung des Bundes in Höhe von 3 135 014,18 S sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Verzicht auf eine gegenüber einem Bundesorgan bestehende Ersatzforderung des Bundes in Höhe von 3 135 014,18 S