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Judikatur zu Höhe der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden gemäß § 8 Abs. 1a des Finanzausgleichsgesetzes 1993 im Jahr 1995×

Zum Höhe der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden gemäß § 8 Abs. 1a des Finanzausgleichsgesetzes 1993 im Jahr 1995 sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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