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Judikatur zu Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg×

Zum Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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