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Judikatur zu Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Melk im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/Puchheim×

Zum Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Melk im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/Puchheim sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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