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Judikatur zu Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Leiter des Pflegedienstes“ bzw. „Akademisch geprüfte Leiterin des Pflegedienstes“×

Zum Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Leiter des Pflegedienstes“ bzw. „Akademisch geprüfte Leiterin des Pflegedienstes“ sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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