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Judikatur zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Psychosomatische und psychotherapeutische Medizin)“×

Zum Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Psychosomatische und psychotherapeutische Medizin)“ sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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