Rechtstracker.at
Judikatur zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und akademischer Grad „Master of Advanced Studies (European Law)“×

Zum Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und akademischer Grad „Master of Advanced Studies (European Law)“ sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Judikatur