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Judikatur zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und der Bezeichnungen „Akademische Versicherungskauffrau“ und „Akademischer Versicherungskaufmann“××

Zu § 2 Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und der Bezeichnungen „Akademische Versicherungskauffrau“ und „Akademischer Versicherungskaufmann“ sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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