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Judikatur zu Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Geschichtsforschung und Archivwissenschaft)“×

Zum Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Geschichtsforschung und Archivwissenschaft)“ sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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