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Judikatur zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Leiterin des Pflegedienstes“ und „Akademischer Leiter des Pflegedienstes“××

Zu § 3 Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Leiterin des Pflegedienstes“ und „Akademischer Leiter des Pflegedienstes“ sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Leiterin des Pflegedienstes“ und „Akademischer Leiter des Pflegedienstes“