Rechtstracker.at
Judikatur zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinde Anras×

Zum Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinde Anras sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Judikatur