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Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinde Reichenau×

Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinde Reichenau sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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