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Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der B 96 Murtal Straße im Bereich der Marktgemeinden Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling×

Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 96 Murtal Straße im Bereich der Marktgemeinden Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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