Rechtstracker.at
Judikatur zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Lamprechtshausen×

Zum Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Lamprechtshausen sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Judikatur