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Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien – Anschlußstelle Landstraße (Rampe FB 700) im Bereich der Stadt Wien ×

Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien – Anschlußstelle Landstraße (Rampe FB 700) im Bereich der Stadt Wien sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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