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Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinden Lechaschau und Reutte×

Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinden Lechaschau und Reutte sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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