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Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der B 72 Weizer Straße im Bereich der Gemeinden Thannhausen und Feistritz bei Anger×

Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 72 Weizer Straße im Bereich der Gemeinden Thannhausen und Feistritz bei Anger sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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