Zum Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 36 Zwettler Straße und der B 38 Böhmerwald Straße (vormals B 124 Königswiesener Straße) im Bereich der Stadtgemeinde Zwettl-Niederösterreich sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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