Rechtstracker.at
Judikatur zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 111 Gailtal Straße im Bereich der Gemeinden Hohenthurn und Nötsch im Gailtal×

Zum Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 111 Gailtal Straße im Bereich der Gemeinden Hohenthurn und Nötsch im Gailtal sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Judikatur