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Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der B 37 Kremser Straße im Bereich der Stadtgemeinde Gföhl×

Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 37 Kremser Straße im Bereich der Stadtgemeinde Gföhl sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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