Rechtstracker.at
Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn – Anschlußstelle Wiesing/Achensee (Direktrampe Innsbruck–Zillertal) im Bereich der Gemeinde Wiesing×

Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn – Anschlußstelle Wiesing/Achensee (Direktrampe Innsbruck–Zillertal) im Bereich der Gemeinde Wiesing sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Judikatur