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Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinde Kleblach-Lind×

Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinde Kleblach-Lind sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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