Rechtstracker.at
Judikatur zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Radfeld, Rattenberg und Brixlegg×

Zum Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Radfeld, Rattenberg und Brixlegg sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Judikatur