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Judikatur zu Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinden Oberndorf, Lamprechtshausen und Nußdorf am Haunsberg×

Zum Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinden Oberndorf, Lamprechtshausen und Nußdorf am Haunsberg sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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