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Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Stockerau/Mitte im Bereich der Stadtgemeinde Stockerau×

Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Stockerau/Mitte im Bereich der Stadtgemeinde Stockerau sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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