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Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der B 37 Kremser Straße – Baulos „Gföhl – Großmotten (Abschnitt 2)“ im Bereich der Gemeinden Gföhl und Jaidhof×

Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 37 Kremser Straße – Baulos „Gföhl – Großmotten (Abschnitt 2)“ im Bereich der Gemeinden Gföhl und Jaidhof sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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