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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass 13a Abs. 3 des Pensionsgesetzes 1965 und § 5a des Nebengebührenzulagengesetzes verfassungswidrig waren×

Zum VfGH-Ausspruch, dass 13a Abs. 3 des Pensionsgesetzes 1965 und § 5a des Nebengebührenzulagengesetzes verfassungswidrig waren sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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