Zu § 2 Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung des akademischen Grades „Master of Advanced Studies (Integrated Product Development)“ sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung des akademischen Grades „Master of Advanced Studies (Integrated Product Development)“