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Judikatur zu Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache××

Zu § 2 Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache