Zum VfGH-Ausspruch, dass das Wort „weiblichen“ in § 102 Abs. 5 des GSVG verfassungswidrig war und das Wort "Mutter" in § 102b Abs. 1 des GSVG aufgehoben wird sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet. alle Judikatur